Neue Hinweispflicht für Onlinehändler
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Seit 09.01.2016 besteht resultierend aus der europäischen ODR-Verordnung (VO Nr. 524/2013) eine Hinweispflicht für EU-Onlinehändler dahingehend, dass sie auf ihrem Onlineauftritt einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform (Onlinestreitbeilegungsplattform) vorsehen müssen.
Dies kann beispielsweise wie Folgt geschehen:
„Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr/“
Die Umsetzung kann im Wege des Impressums oder auch in Form von AGB erfolgen, sofern die AGB auf der Homepage jederzeit abgerufen werden können.
Für Deutschland existieren bisher zwei Verbraucherschlichtungsstellen auf der ODR-Plattform. Zweck der Regelung ist es, eine effiziente Möglichkeit für Verbraucher zu bieten, um inländische sowie grenzüberschreitende Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.